Bernsteinköpfchen "Traut"
Hermann Brachert, 1941

Historisches
Kalenderblatt

max_halbe_kl-1731926646.jpg

 

 

 

 

November 2024

Max Halbe – 80. Todestag


» Zum Kalenderblatt
» Zum Archiv


 

Aktuelle Publikation

Seedienst Ostpreußen

Seedienst Ostpreußen

für nur 6,50 €
» Zum Museumsladen


 

Mitarbeiter


» Zu unseren Mitarbeitern


 

Kontaktinformationen



Kulturzentrum Ostpreußen
Schloßstr. 9
91792 Ellingen/Bay.

Öffnungszeiten:

Dienstag–Sonntag
10–12 und 13–17 Uhr
(April–September)


10–12 und 13–16 Uhr
(Oktober–März)

Telefon 09141 86440
Telefax 09141 864414

» Kontaktaufnahme

 

Eintrittspreise:

Regulär 4,50 Euro
Ermäßigt 3,00 Euro

 

Freier Eintritt:

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

Presse

Mitglieder Dt. Museumsbund und ostpr. Fördervereine

Inhaber bay. Ehrenamtskarte

Historische Kalenderblätter

Eduard von Flotwell – 235. Geburtstag

flotwell_kl-1625128799.jpg

 

 

 

 

Juli 2021



* 23. Juli 1786 Interburg - † 25. Mai 1865 Berlin

 

Eduard von Flottwell war ein deutscher Richter, Verwaltungsjurist und Staatsminister im Königreich Preußen. Er wurde am 23. Juli 1786 in Insterburg in einer bürgerlichen Familie als Sohn des evangelischen Polizeidirektors von Insterburg, Johann Friedrich Flottwell (1752–1829) und dessen Ehefrau Amalie Barbara Charlotte, geb. Sanden (1764–1835), geboren. Nach dem Abitur 1802 (Gymnasium in Tilsit) studierte Flottwell Rechtswissenschaften an der Albertus-Universität in Königsberg. Nach der Promotion (1805) begann er eine juristische Laufbahn beim Hofgericht Insterburg und bestand 1807die Prüfung zum Gerichts-Referendar. Nach dem Assessorexamen (1808) kam er an das Oberlandesgericht Königsberg als Gerichtsassessor. Zwischen 1808 und 1812 war er Assessor am Obergericht in Insterburg. Im September 1812 wurde er zum Oberlandesgerichtsrat und im Dezember 1812 zum Regierungsrat und Justitiar bei der Regierung Gumbinnen ernannt. 1816 kam die Ernennung zum Oberpräsidialrat bei der Regierung in Danzig. 1825 wurde er Regierungspräsident in Marienwerder, wo er sich in der Verwaltung des Regierungsbezirks bewährte.
1810 heiratete er in Tilsit Friederike Koslowski und nach ihrem frühen Tod (1812) heiratete er erneut: 1814 fand in Gumbinnen seine Hochzeit mit Auguste Henriette Ernestine Lüdecke (1794 – 1862) statt. Auguste war Witwe des Regierungsdirektors Friedrich Schulz und Tochter des Pfarrers Ernst Lüdecke aus Berlin. Aus beiden Ehen gingen zwölf Kinder hervor.
Während des polnischen Novemberaufstandes in dem von Russen verwalteten Königreich Polen fürchtete die preußische Regierung, auch in Posen könne es zum Aufstand kommen und schickte im Dezember 1830 Flottwell nach Posen, wo er den Statthalter Antoni RadziwiÅ‚Å‚ ersetzte und zum Oberpräsident der Provinz Posen ernannt wurde. Danach unterstützte Preußen die Russen bei der Niederschlagung des Polenaufstandes. In den kommenden Jahren setzte Flottwell seine Germanisierungspolitik um, mit dem Ziel, den Einfluss des polnischen Adels und der katholischen Kirche zurückzudrängen und das preußische Bürgertum und die preußischen Bauern zu stärken. Diese Zeiten gingen als »Ära Flottwell« in die Geschichte ein.
Seine Amtszeit als Oberpräsident der Provinz Posen (1830 – 41) gilt als seine wichtigste politische Aufgabe und gleichzeitig als Zeit einer antiliberalen Politik und der Germanisierung dieses ehemalig polnischen Landes. In dieser Zeit sind alle
Polen von den Ämtern entfernt worden und 1832 wurde die deutsche Sprache zur Amts- und Gerichtssprache erklärt. Gleichzeitig gründete man deutsche Schulen und somit wurde die polnische Sprache aus den Schulen und dem öffentlichen Leben gedrängt. Zusätzlich finanzierte Flottwell über einen von ihm eingerichteten staatlichen Fonds den Ankauf polnischer Güter, um das Land anschließend an Deutsche zu verkaufen. Der Konflikt mit der polnischen katholischen Kirche verschärfte sich, als Flottwell durch eine administrative Entscheidung das Erzbistum Gnesen mit dem Bistum Posen vereinigte und in Folge eines Streits um die interkonfessionelle Mischehe den Erzbischof Marcin Dunin-Slugustowski 1838 absetzte und verbannte. Von polnischer Seite wird die »Flotwell’sche Ära« als Zeit der starken Germanisierung und antiliberaler und antipolnischer Politik gesehen.

Andererseits war es auch eine Zeit der Reformen und politischen, landwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Modernisierung der Provinz. Die Landräte wurden nicht mehr von den Kreisständen ernannt, sondern durch den preußischen Staat nominiert, und die Vogte (wójtowie) sollten keine örtliche Polizeigewalt mehr ausüben und wurden in dieser Funktion durch  staatliche Distriktkommissare ersetzt. Flottwell ließ auch die Städteordnungen und die Verordnungen zur Gewerbefreiheit neu interpretieren, um die Selbstverwaltungsrechte der Städte zu stärken. Juden wurde der Erwerb der Bürgerrechte erleichtert, um sich ihrer Loyalität zum preußischen Staat zu versichern.
Mit der Änderung der preußischen Politik nach dem Amtsantritt Friedrich Wilhelms IV. 1840 wurde Flottwell 1841 in Posen abgelöst und zum Oberpräsidenten der preußischen Provinz Sachsen und Regierungspräsidenten von Magdeburg ernannt. Damit setzte in der Provinz Posen unter dem neuen Oberpräsidenten Adolf von Arnim-Boitzenburg eine sog. »Versöhnungsära« ein.
1844 wurde Flottwell zum Chef des Finanzministeriums, aber bereits 1846 trat er zurück, um als Oberpräsident die Verwaltung der Provinz Westfalen zu übernehmen. 1848 nach der Wahl in der Provinz Sachsen wählte man ihn zur Frankfurter Nationalversammlung (Deutsche Revolution 1848/49). Danach wurde er 1849 von einem Wahlkreis in Posen in die 1. Kammer des Preußischen Landtages gewählt.
1850 übernahm Flottwell als Oberpräsident in der Provinz Brandenburg zum fünften Mal die Verantwortung für eine preußische Provinz. 1855 erhielt er anlässlich seines 50-jährigen Amtsjubiläums den Roten Adlerorden mit Brillanten. 1858 zum preußischen Innenminister berufen, legte er bereits am 3. Juni 1859 aus Altersgründen dieses Amt nieder und übernahm wieder seine frühere Funktion als Oberpräsident der Provinz Brandenburg. Bei diesem Rücktritt verlieh ihm der Prinzregent als einem der Ersten den Königlichen Hausorden von Hohenzollern und bei der Krönung in Königsberg am 18. Oktober 1861 den Schwarzen Adlerorden. Damit war die Erhebung in den erblichen preußischen Adelsstand verbunden. Er war Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prädikat Exzellenz (1840) sowie Ehrenbürger von Hamburg (1843), Magdeburg (1844) und Berlin (1856). Ende 1862 trat Flottwell in den Ruhestand und zog nach Berlin, wo er am 25. Mai 1865 starb.